Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Die Finanzierung von Rechtsstreitigkeiten gegen Erfolgsbeteiligung, insbesondere im Bereich des Kapitalanlagerechts. Die Gesellschaft besorgt keine fremden Rechtsangelegenheiten im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes. Sie übt keine Tätigkeiten aus, die nach dem Kreditwesengesetz oder der Gewerbeordnung erlaubnispflichtig sind.