| Gegenstand | Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge (Immobilienmakler), die Vermittlung des Abschlusses von Darlehensverträgen oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge (Darlehensvermittler) und die Vorbereitung oder Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte (Bauträger).
Das kurzfristige Halten von Beteiligungen im Umlaufvermögen sowie der Eigenhandel im Sinne des KWG sind ausgeschlossen. |