| Gegenstand | 1. Die Vermittlung zum Abschluss von
Versicherungsverträgen;
2. Beratungs- und Betreuungsleistungen für
Vertriebsorganisationen,
- soweit vorstehende Tätigkeiten nicht einer staatlichen
Genehmigung bedürfen.
3. Die Vermittlung von Grundstücken, grundstücksgleichen
Rechten, gewerblichen Räumen, Wohnräume oder Darlehen,
der An- und Verkauf von Grundstücken, die Vermittlung von
Anteilscheinen einer Kapitalanlegesellschaft und von
ausländischen Investmentanteilen, die nach dem
Auslandsinvestment- Gesetz vertrieben werden dürfen, die
Vermittlung von sonstigen öffentlich angebotenen
Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der
Anleger verwaltet werden (insbesondere geschlossene
Immobilienfonds, stille Gesellschaftsanteile). Die Vermittlung
von außerbörslich angebotenen Anteilen einer
Kapitalgesellschaft oder Personengesellschaft (z.B.
angeschlossenen Immobilienfonds) sowie die Beteiligung,
auch als persönlich haftende Gesellschafter, an sowie die
Geschäftsführung und Verwaltung von gewerblichen
Unternehmen, die Beratung in diesen Angelegenheiten
soweit nur nach § 34 c GewO genehmigungspflichtig, d.h.
insbesondere keine nach dem KWG genehmigungspflichtigen
Geschäfte. Hierzu wird klargestellt, dass- soweit sich die
Vermittlung nicht ohnehin nur auf andere
gesellschaftsrechtliche Beteiligungen aus Aktien bezieht, die
Vermittlung nur zwischen einerseits Kunden und andererseits
einem Institut, einem nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7
KWG tätigen Unternehmen, einem Unternehmen aufgrund
einer Rechtsverordnung nach § 53 c KWG gleichgestellt oder
freigestellt ist oder einer ausländischen
Investmentgesellschaft erfolgt und dass die Gesellschaft
nicht befugt ist, sich dabei Eigentum oder Besitz an Geldern,
Anteilscheinen oder Anteilen von Kunden zu verschaffen (§ 2
Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG).
4. Die Vermittlung von Kauf- und/ oder Mietverträgen über
- Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche
Räume, Wohnräume sowie Finanzierungen insbesondere von
Immobilien im In- und Ausland.
5. Die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben
a) als Bauherr in eigenem Namen und auf eigene oder fremde
Rechnung;
b) als Baubetreuer in fremdenNamen für fremde Rechnung.
6. Die Geschäftsführung bei anderen Unternehmen sowie der
Handel mit Waren aller Art, sofern dieser nicht einer
staatlichen Genehmigung bedarf. |