| Gegenstand | Der Bau, die Planung, die Installation und die Wartung von klima- und kältetechnischen Anlagen; ferner die Beratung sowie die Übernahme und die Vermittlung von kaufmännischen, technischen und infrastrukturelien Dienstleistungen auf dem Gebiet der Bewirtschaftung von Immobilien, jedoch ohne die Ausführung von Tätigkeiten nach § 34 a GewO; die Ausübung von handwerklichen Tätigkeiten beschränkt sich auf den Bereich von Leistungen eines lnstallateurs für Sanitär und Elektro, eines Heizungsbauers und eines Lüftungsbauers gemäß Handwerksordnung. |