Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beteiligung und Geschäftsführung an Unternehmen, deren Zweck die Verwaltung von Grundbesitz jeglicher Art ist, ohne Tätigkeit nach § 34 c Gewerbeordnung; Betrieb gleichartiger oder ähnlicher Unternehmen, Beteiligung an solchen, insbesondere als Komplementärgesellschaft, deren Vertretung und Geschäftsführung.