| Gegenstand | Die ausschließliche Übernahme und Koordination von fachübergreifenden Gesamt-Planungsleistungen für Bauvorhaben, insbesondere für Gebäude, Freianlagen, raumbildende Ausbauten, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen, einschließlich der erforderlichen Fachplanungsleistungen, der vermessungstechnischen, landschafts- und städteplanerischen Leistungen, der Bauleitung, Objektüberwachung und Objektbetreuung,
Projektsteuerung, des Projektmanagements und Kostencontrolling sowie aller sonstigen, im Rahmen der Gesamtplanung erforderlichen Planungs-, Beratungs- und Betreuungsleistungen. Jegliche gewerbliche Tätigkeit der Gesellschaft im Sinne des § 15 EStG, insbesondere Bauträgertätigkeit, die einer Genehmigung nach § 34c GewO bedarf, ist ausgeschlossen. |