| Gegenstand | Die gestaltende, baukünstlerische, technische, ökologische und wirtschaftliche Planung von Bauwerken, Siedlungen und Städten; die Beratung, Betreuung und Vertretung des Auftraggebers in den mit der Planung und Durchführung eines Vorhabens zusammenhängenden Fragen sowie die Koordinierung und Überwachung der Ausführung; die Ausarbeitung städtebaulicher Pläne und die Mitwirkung an der Landesplanung und an der Raumordnung; die Erstattung von Fachgutachten als Berufsgesellschaft von Architekten, soweit das Berliner Architekten- und Baukammergesetz (ABKG) in seiner jeweils gültigen Fassung und die sonst im Einzelfall maßgebenden Vorschriften die Erstattung von Gutachten durch Berufsgesellschaften von Architekten zulassen. |