| Gegenstand | Der Gegenstand der Zweigniederlassung ist beschränkt auf:
Vermarktung von Lebensmitteln und Grundnahrungsmitteln im Groß- und Einzelhandel, Kauf und Verkauf jeder Art von Baumaterial und Kohle, Herstellung von Textilprodukten, deren Im- und Export sowie Vermarktung, Vermarktung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugteilen jeder Art, Autovermietung, Herstellung jeder Art von elektrischen Geräten, deren Vermarktung sowie deren Im- und Export. |