Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Organisation, Vermittlung und Durchführung von Veranstaltungen, insbesondere Sportveranstaltungen, die Erbringung von Verwaltungstätigkeiten aller Art, insbesondere die Verwaltung von eigenem Vermögen; ausgenommen sind Tätigkeiten, die der Genehmigung nach § 34 c Gewerbeordnung oder nach dem Kreditwesengesetz bedürfen.