Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Entwicklung von Grundstücken und Bauvorhaben sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte; Erwerb, Verwertung und Verwaltung von Grundbesitz; Erbringung von Bauträgerleistungen; Beratung von Unternehmen zur Entwicklung, Finanzierung und Vermarktung von Immobilien sowie zu allen Arten von Investitionen in Grundbesitz