| Gegenstand | Die Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen, Darlehen, stillen Beteiligungen, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, die Anlage- und Abschlussvermittlung i.S.v. § 1 Abs. 1a Nr. 1 und 2 KWG, wobei diese ausschließlich für Rechnung und unter der Haftung eines
Einlagenkreditinstitutes oder Wertpapierhandelsunternehmens mit Sitz im Inland oder eines nach § 53 b Abs. 1 Satz 1 oder Abs. 7 KWG tätigen Unternehmens oder unter der gesamtschuldnerischen Haftung solcher Institute oder Unternehmen ausgeübt wird sowie die Vermittlung und das Erbringen von Finanzplanungsleistungen. |