| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Gesellschaft allein. Wenn mehrere Vorstandsmitglieder bestellt sind, kann der Aufsichtsrat festlegen, dass einzelne Vorstandsmitglieder die Gesellschaft nur gemeinschaftlich mit einem anderen Vorstandsmitglied oder mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so ist dieses ermächtigt, Rechtsgeschäfte mit sich als Vertreter eines Dritten abzuschließen. |