| Gegenstand | 1. Der Abschluss von Verträgen einschließlich der Vermittlung des Abschlusses und des Nachweises der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über
a) Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Darlehen,
2. Bauvorhaben
a) als Bauherr im eigenen Nahmen für eigene oder fremde Rechnung vorbereiten oder durchführen und dazu Vermögenswerte von Erwerbern, Mietern, Pächtern oder sonstigen Nutzungsberechtigten oder von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte verwenden
b) als Baubetreuer im fremden Namen für fremde Rechnung wirtschaftlich vorbereiten oder durchführen
3. sowie alle sonstigen Geschäfte gemäß § 34c Abs. 1 GewO
4. die Verwaltung eigenen Vermögens. |