Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschliessen.
Gegenstand
Die Übernahme der Geschäftsführung und persönlichen Haftung bei anderen Handelsgesellschaften, insbesondere bei der BGW-KIM GmbH & Co. KG, die die Verwaltung eigenen und fremden Grundbesitzes zum Gegenstand hat.