| Gegenstand | In erster Linie die Abgabe von Heilmitteln als Dienstleistung, insbesondere von krankengymnastischen Rehabilitationsbehandlungen durch Übernahme von Behandlungsaufträgen, die nur durch in den Diensten der Gesellschaft stehende Krankengymnasten unabhängig, weisungsfrei und eigenverantwortlich unter Beachtung des SBG V ausgeführt werden, wofür die Gesellschaft die erforderlichen personellen, sachlichen und räumlichen Voraussetzungen schafft und die damit verbundenen Geschäfte tätigt. Darüber hinaus sind die Abgabe von gymnastischen Behandlungen als Dienstleistung, die nicht unmittelbar dem Zweck der Heilung dienen, Gegenstand des Unternehmens. |