| Gegenstand | Abschluss von Verträgen (Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss) über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume, Darlehen, gem. § 34 c GewO; die Immobilienberatung und Hausverwaltung. |