Der Vorstand ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 04.06.2024 ermächtigt, das Grundkapital bis zum 03.06.2029 um einen Betrag bis zu 500.000,00 EUR zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital 2024/I)
Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Prokura gemeinsam mit einem Vorstand oder einem weiteren Prokuristen
Gegenstand
Die Beratung von natürlichen und juristischen Personen in Vermögensfragen (Anlageberatung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 Wertpapierinstitutsgesetz), die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 3 Wertpapierinstitutsgesetz (Anlagevermittlung) und § 2 Abs. 2 Nr. 5 Wertpapierinstitutsgesetz (Abschlussvermittlung) sowie die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum im Sinne des § 2 Abs. 2 Nr. 9 Wertpapierinstitutsgesetz (Finanzportfolioverwaltung) und das Eigengeschäft nach
§ 15 Abs. 3 Wertpapierinstitutsgesetz.