| Gegenstand | a) Die Entwicklung, die Förderung und der Betrieb sowie die Evaluation von Medizin und medizinischen Verfahren. Dazu können
- Computerprogramme entwickelt, betrieben oder vertrieben werden;
- weitere medizinische Hilfsmittel entwickelt, betrieben oder vertrieben werden;
- die Entwicklung, die Weiterentwicklung, Förderung oder der Betrieb von Software
b) für die unter Absatz 1 genannten Zwecke kann die GmbH Computerprogramme auch in Lizenz entwickeln, benutzen oder vertreiben. Ebenso kann die Gesellschaft zur Erreichung der Gesellschaftsziele
- Leistungen jeder Art übernehmen, auch über den Software-Bereich hinaus,
- Lohnarbeiten jeder Art übenehmen, z. B. im Bereich der Software-Nutzerbetreuung,
- Dienstleistungen jeder Art tätigen und vermitteln. |