Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Beratung, Planung und Ausführung von Maler- und Lackiererarbeiten an und in Gebäuden sowie alle in diesem Zusammenhang stehenden Nebentätigkeiten gem. des Maler- und Lackiererhandwerks. Ferner die Vermittlung von Aufträgen an Handwerksfirmen (keine Tätigkeiten nach § 34 c der GewO) sowie die Erbringung von nicht genehmigungspflichtigen Dienstleistungen für Dritte. Ferner der Handel und Vertrieb von Malerbedarf und Malerzubehör aller Art.