| Gegenstand | Die für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gem. § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG insbesondere die Erstellung von Buchführungen und Lohnbuchführungen, Erstellung von Jahresabschlüssen und Einnahmen-Überschussrechnungen, Erstellung von Steuererklärungen, Steuerplanung, Existenzgründungsberatung und Hilfeleistung in Steuerstrafsachen. |