| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt gemeinnützige Zwecke im Sinne von § 52 Abgabenordnung. Sie dient der Förderung der Jugendhilfe, der Förderung der Bildung und Erziehung und der Förderung der Behindertenhilfe.
Der Gegenstand der Gesellschaft wird inbesondere dadurch verwirklicht, dass
- Familien, Kinder und Jugendliche bei der Bewältigung von innerfamiliären Konflikten, Erziehungsproblemen und einer selbständigen Lebensführung unterstützt werden;
- behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung, ihrer Teilnahme am Alltag und ihrer Integration in die Gesellschaft gefördert und ihre Familien unterstützt werden. |