| Gegenstand | Der Erwerb sowie die Verwaltung, Verwertung uncl Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht für Dritte, unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz, die Übernahme der Geschäftsführung an anderen Unternehmen, die erlaubnisfreie Beratung von Unternehmen, insbesondere auf dem Gebiet der Informationstechnologie und des Marketing, die Verwaltung von eigenem und fremdem Grundbesitz, die Betreuung von Immobilien und grundstücksgleichen Rechten sowie die Geschäftsbesorgung von Fondsgesellschaften. Ausgenommen sind Geschäfte, die einer Erlaubnis gemäß § 34c GewO sowie einer Erlaubnis nach § 32 KWG (Kreditwesengesetz) bedürfen. |