| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sie sind einzeln geschäftsführungs- und vertretungsberechtigt.Die Geschäftsführer dürfen Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschließen. |