| Gegenstand | Die betriebswirtschaftliche Beratung von juristischen Unternehmen, insbesondere Rechtsanwalts-, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzleien, die betriebswirtschaftliche Beratung von Wirtschaftsunternehmen, Veranstaltung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen für Angehörige juristischer und steuerberatender Berufe, insbesondere Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, mit Ausnahme des Kontierens von Belegen und des Erteilens von Buchungsanweisungen (§ 6 Ziff. 3 StBerG), die Verwaltung von Grundstücken, jedoch ohne Tätigkeiten nach § 34c GewO. |