| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand besteht aus mindestens einer und höchstens sechs Personen.
Ist nur ein einziges Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses Vorstandsmitglied die Gesellschaft allein. Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, so sind jeweils zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder einzelne Vorstandsmitglieder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen zur Vertretung der Gesellschaft befugt. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. |