Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft einzeln. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so sind diese jeder für sich einzelvertretungsberechtigt.
Der Betrieb einer Tischlerei.
Die Herstellung, Instandsetzung und der Einbau von Türen und Fenstern.
Die Durchführung von Maler- und Lackierarbeiten. Der Innenausbau von Häusern und Wohnungen sowie die schlüsselfertige Sanierung.
Die Planung und Erstellung von Bauvorhaben als Generalunternehmer.
Die Vermittlung von Immobilien.