Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschliessen.
Gegenstand
Die Anschaffung und Verwertung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten und die Verwaltung eigenen Vermögens und aller damit im Zusammenhang stehenden Nebentätigkeiten.