| Gegenstand | Die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, der Behindertenhilfe, der Bildung und der Gesundheit sowie von Kunst und Kultur.
Die Gesellschaft verfolgt ihren Zweck insbesondere durch
- die Entwicklung, Ausführung und fachliche Begleitung von Hilfsangeboten für Kinder, Jugendliche, Eltern und Familien im Rahmen der Hilfen zur Erziehung gemäß SGB VIII
- die Entwicklung, Ausführung und fachliche Begleitung von Hilfsangeboten für Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen im Rahmen der §§ 39, 40 BSHG
- den Betrieb von Kindertagesstätten und Horten
- die Entwicklung, Ausführung und fachliche Begleitung von pädagogischen, therapeutischen, sozialtherapeutischen Angeboten für Kinder und Jugendliche in Kooperation mit Kindertagesstätten (auch im Sinne von Frühförderung), Horten und Schulen
- die Erbringung prophylaktischer und therapeutischer Leistungen im Bereich Logopädie, den Aufbau logopädischer Frühförderzentren und die Beratung, Bildung und Information von Eltern, Kita- und Horterziehern, Lehrern und anderen Personen, die beruflich mit der Betreuung und Erziehung von Kindern zu tun haben
- die Entwicklung und Durchführung von Fortbildungsangeboten (Kurse, Seminare, Workshops) für Eltern zur Stärkung ihrer erzieherischen Kompetenzen und für andere Personen zur Stärkung ihrer fachlichen Kompetenz als pädagogische Fachkräfte auf den Gebieten der Bildung, der pädagogischen und therapeutischen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen sowie der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe.
-die Durchführung von Kunstausstellungen und Lesungen
Die Gesellschaft verfolgt außerdem mildtätige Zwecke im Sinne von § 53 Abgabenordnung, indem sie bedürftige Personen im Sinne von § 53 Nr. 2 der Abgabenordnung durch Übernahme von ihnen entstandenen Zahlungsverpflichtungen unterstützt. |