| Gegenstand | Wahrnehmung der Berufsaufgaben im Sinne von § 1 Abs. 1 ABKG Berlin (Architektin/Architekt), § 1 Abs. 2 ABKG Berlin (Innenarchitektin/Innenarchitekt), § 1 Abs. 3 ABKG Berlin (Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt), § 1 Abs. 4 ABKG Berlin (Stadtplanerin/Stadtplaner), § 1 Abs. 5 ABKG Berlin (Beratung, Betreuung und Vertretung der Auftraggebenden in den mit der Planung und Durchführung eines Vorhabens zusammenhängenden Fragen sowie Koordinierung und Überwachung der Ausführung, eingeschlossen ist Erstattung von Fachgutachten), § 1 Abs. 6 ABKG Berlin (Ausarbeitung städtebaulicher Planung und Mitwirkung an der Landesplanung und der Raumordnung) und § 1 Abs. 7 ABKG Berlin (Mitwirkung an der Landesplanung und der Raumordnung); eine Tätigkeit im Sinne von § 34c GewO wird nicht ausgeübt |