Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Wahrnehmung der Berufsaufgaben im Sinne von § 1 Abs. 1 ABKG Berlin (Architektin/Architekt), § 1 Abs. 2 ABKG Berlin (Innenarchitektin/Innenarchitekt), § 1 Abs. 3 ABKG Berlin (Landschaftsarchitektin/Landschaftsarchitekt), § 1 Abs. 4 ABKG Berlin (Stadtplanerin/Stadtplaner), § 1 Abs. 5 ABKG Berlin (Beratung, Betreuung und Vertretung der Auftraggebenden in den mit der Planung und Durchführung eines Vorhabens zusammenhängenden Fragen sowie Koordinierung und Überwachung der Ausführung, eingeschlossen ist Erstattung von Fachgutachten), § 1 Abs. 6 ABKG Berlin (Ausarbeitung städtebaulicher Planung und Mitwirkung an der Landesplanung und der Raumordnung) und § 1 Abs. 7 ABKG Berlin (Mitwirkung an der Landesplanung und der Raumordnung); eine Tätigkeit im Sinne von § 34c GewO wird nicht ausgeübt