| Gegenstand | Die bauliche und betriebswirtschaftliche Beratung sowie das operative Management von Tourismusbetrieben jedweder Art sowie gastgewerblichen Unternehmen sowie der Kauf von Immobilien, die Verwaltung eigener Immobilien, das Halten und Verwalten im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten wie Rechts-, Steuer- und Anlageberatung und Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz sind ausgeschlossen. |