Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die bauliche und betriebswirtschaftliche Beratung sowie das operative Management von Tourismusbetrieben jedweder Art sowie gastgewerblichen Unternehmen sowie der Kauf von Immobilien, die Verwaltung eigener Immobilien, das Halten und Verwalten im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht für Dritte. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten wie Rechts-, Steuer- und Anlageberatung und Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz sind ausgeschlossen.