Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein.Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder mit sich als Vertreter Dritter abschliessen.
Gegenstand
Begründung oder Übernahme von Beteiligungen an anderen Unternehmen insbesondere im Bereich Werbung und Public Relation.