Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Liquidatoren oder durch einen Liquidator in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Gebäudemanagement, mit Ausnahme der Tätigkeiten, die nach § 34a GewO genehmigungspflichtig sind; die Betreuung und Bewirtschaftung von Immobilien; die Glas, Industrie- und Baureinigung sowie die Reinigung von Kliniken; Hausmeisterdienste; die Gestaltung und Bewirtschaftung von Außenanlagen; Kurierdienste im Rahmen des genehmigungsfreien Transportes bis zu 3,5 t; Rezeptions- und Empfangsdienste; Wäschedienste; das Halten von Beteiligungen an Sanitäranlagen, die Umsetzung und Betrieb, Weiterentwicklung und Vermarktung von Sanitäranlagen.