| Gegenstand | Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke. Sie verfolgt steuerbegünstigte Zwecke im Sinne von § 52 Abs. 2 AO, insbesondere die Förderung der Jugendhilfe, des öffentlichen Gesundheitswesens, der Bildung und Erziehung, Wissenschaft und Forschung sowie die Förderung der Völkerverständigung.
Die Gesellschaft ist mildtätig im Sinne des § 53 Abs. 1 und 2 AO im Bereich der psychosozialen und sozialpädagogischen Tätigkeiten tätig.
Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Interessen.
Zweck der Gesellschaft ist die allseitige Durchführung und Förderung
- psychosozialer und sozialpädagogischer Tätigkeiten und dabei Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes bzw. ihrer sozialen Lebenssituation auf die Hilfe anderer angewiesen sind, durch Hilfemaßnahmen zu unterstützen.
Die Gesellschaft dient dabei selbstlos der Verbesserung der psychosozialen Gesundheit dieser Hilfsbedürftigen durch Hilfsmaßnahmen wie sie beispielhaft in der Leistungsbeschreibung zum Leistungstyp Einzelfallhilfe/Sozialassistenz des Senats in der Fassung vom 15. September 2000
beschrieben sind. Diese Leistungsbeschreibung (18 Seiten) ist als Anlage Teil des Gesellschaftsvertrages.
- von Bildung und Gesundheit, insbesondere durch die Durchführung von Fortbildung und Weiterbildung in den Bereichen der Gesundheitsförderung sowie sozialen und sozialpädagogischen Bereichen.
- von Seminaren, insbesondere heilpädagogischer und kreativer Tanz zur Gesundheitsprophylaxe
- von Bildung und Fortbildung durch Seminare und Projekte im Bereich der Werteorientierung
- ethischer und religiöser Kompetenzen durch dafür geeignete Veranstaltungen, Projekte, Seminare und Vorträge
- von Projektentwicklung, insbesondere für Jugendliche und junge Erwachsene, die der persönlichen und gesellschaftlichen Integration bei unterschiedlicher Herkunft dienen, und dabei die Toleranz für unterschiedliche Kulturen sowie die Völkerverständigung zu fördern. Regionale und überregionale Jugendaustauschprogramme sind für diesen Zweck auszuführen.
- von Projektentwicklung zur finanziellen Absicherung des sozialpädagogischen, sozialen und psychosozialen Engagements im Rahmen der Gesellschaftszwecke.
- von wissenschaftlicher Begleitung und Auswertung einzelne ausgesuchter Projekte der Gesellschaft sowie zeitnahe Veröffentlichung der Ergebnisse. |