| Gegenstand | Die Pflege und Unterstützung von Personen, die auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch vollstationäre Pflege, Kurzzeitpflege, Tagespflege, ambulante Pflege, Haushaltshilfe, Haus- oder Familienpflege, Entlastungsangebote sowie sonstige soziale Dienste oder eng mit der Sozialfürsorge verbundene Tätigkeiten, sowie durch den Handel mit Gütern und mit Dienstleistungen im Gesundheitswesen erfüllt. |