Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Gegenstand des Unternehmens ist
a) der Erwerb, die Verwaltung und das Management von Immobilien sowie den damit verbundenen Dienstleistungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung,
b) die gewerbsmäßige Vermittlung des Abschlusses von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume, Wohnräume oder Darlehen oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge,
c) Beratung, Training und Contererstellung
d) Vermietung von Wohnräumen
sowie alle damit in Zusammenhang stehende Geschäfte.
2. Die Gesellschaft kann sich auf der Grundlage eines Beschlusses der Gesellschaftsversammlung an anderen Unternehmen beteiligen, diese erwerben und die Stellung eines persönlich haftenden Gesellschafters Übernehmen.