| Gegenstand | Die gemeinnützige Förderung des Sports von Kindern und Jugendlichen, insbesondere das Erlernen und die Ausübung von Selbstverteidigungssporttechniken wie z. B. Judo, Jiu-Jitsu, Aikido, Karate, Kickboxen und vergleichbare Sportarten und deren Abwandlungen, soweit diese unter dem Gesichtspunkt der Kriminalprävention vermittelt werden und den Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit geben sollen, sich gegenüber tätlichen Angriffen Dritter waffenlos zu verteidigen, ohne dabei den Gegner körperlich zu verletzen oder dauerhaft zu schädigen. Die Förderung erfolgt insbesondere durch regelmäßigen Trainingsbetrieb und die Vorbereitung und Betreuung der Sportler im Hinblick auf die Teilnahme an nationalen und internationalen Wettkämpfen. Die Gesellschaft verfolgt hierbei ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung durch Pflege und Förderung des Sports sowie durch die besondere Pflege des Jugendsports nach Maßgabe der Grundsätze der Jugendordnung der Deutschen Sportjugend. Zur Förderung der Ausbildung der Jugend - insbesondere Schulkinder und Jugendliche - unterhält die Gesellschaft eine Jugendabteilung. Die Gesellschaft wahrt politische Neutralität und vertritt den Grundsatz weltanschaulicher Toleranz. |