| Gegenstand | Ausschließlich die Verwaltung gesellschaftseigenen Vermögens. Die Vermögensverwaltung beinhaltet den Erwerb, die Veräußerung sowie die Verwaltung von Vermögenswerten und Rechten jeglicher Art sowie die Vornahme aller sonstigen mit den genannten Geschäften verbundenen Nebengeschäfte mit Ausnahme von erlaubnispflichtigen Geschäften im Sinne von § 1 des Gesetzes über das Kreditwesen und allen sonstigen, eine behördliche Erlaubnis erfordernden Tätigkeiten. |