| Gegenstand | Die Haus- und Grundstücksverwaltung insb. die Miethausverwaltung sowie die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften und die Sondereigentumsverwaltung. Gegenstand ist weiterhin der Abschluss sowie die Vermittlung und der Nachweis von Verträgen über Grundstücke, Gewerberäume, grundstücksgleiche Rechte und Wohnräume gemäß § 34 c der Gewerbeordnung. |