| Gegenstand | Die für Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zugelassenen Tätigkeiten gemäß §§ 33, 57 III StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 Absatz 4 StBerG wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. |