| Gegenstand | Die Förderung und Trägerschaft von Projekten für benachteiligte Jugendliche, insbesondere im Stadtraum Ost mit dem Ziel der beruflichen Integration von
- jugendlichen Benachteiligten (u. a. Lernbehinderte) und auch sozial Benachteiligten, die bereits an ausbildungsvorbereitenden Maßnahmen teilnehmen, aber eine Berufsausbildung nicht abschließen können;
- jugendlichen geistig Behinderten, die in einer Behindertenwerkstatt leistungsmäßig unterfordert sind und über den Weg der Integration auf dem ersten Arbeitsmarkt tätig werden können.
Benachteiligte Menschen im Sinne dieser Satzung sind:
- die unter den Zuständigkeitsbereich des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) oder des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) fallen,
- die aufgrund ihrer persönlichen Primär- und Sekundärsozialisation Lern- und andere Behinderungen aufweisen, aber nicht unter die Ausführungsvorschriften des § 39 BSHG fallen,
die aufgrund ihrer Langzeitarbeitslosigkeit (länger als ein Jahr arbeitssuchend gemeldet) unter den § 18 SGB III fallen.
Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen, die der Errichtung und Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sein können. Die gGmbH setzt sich für die Schaffung eines Lern-, Ausbildungs- und Beschäftigungszentrums für benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene auf dem Gutshof Falkenberg ein. Dementsprechend wird von der Gut Falkenberg gGmbH als Verwalterin des Gutshofes Falkenberg die Gründung und Ansiedlung von Betrieben zur beruflichen Integration, z. B. mit den Tätigkeitsfeldern Garten- und Landschaftsbau, ökologische Landwirtschaft, Verkauf ökologischer Produkte, Gastronomie, artgerechte Kleintierhaltung auf dem Gutshof Falkenberg gefördert. Der behutsame Umgang (Ausbau, Umbau, Rekonstruktion, Renovierung und Neubau) mit dem teilweise denkmal- geschützten Gutshofensemble ist integrierender Bestandteil des Gesellschaftszweckes. Die Gesellschaft soll darüberhinaus in enger Zusammenarbeit mit Bildungseinrichtungen des Landes Berlin die Handlungsfähigkeit dieser Zielgruppen zur Selbstorganisation ihres Alltags fördern und unterstützen und damit langzeitliche menschliche Begleitung und Betreuung bieten. Das Unternehmen verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. |