| Gegenstand | Verwaltung von eigenen und fremden Grundstücken, ausgenommen genehmigungspflichtige Geschäfte gemäß § 34 c GewO;
Mieten und Weitervermieten von Grundstücken sowie Vermietung und Verpachtung aller Art, insbesondere von Gegenständen für den Betrieb von Geschäften des Groß- und Einzelhandels für Waren verschiedener Art;
Übernahme von kaufmännischen Tätigkeiten jeder Art;
Verwaltung und Betrieb von Geschäften des Groß- und Einzelhandels für Waren verschiedener Art, insbesondere Lebens- und Genußmittel, Textilien, Industriewaren, Blumen, Pflanzen, Kosmetik und Non-Food. |