| Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext | Der Vorstand besteht aus einer oder mehreren, höchstens aber fünf Personen. Die Gesellschaft wird durch jeweils mindestens zwei Vorstandsmitglieder oder ein Vorstandsmitglied zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Vorstandsmitglied vorhanden, so vertritt es die Gesellschaft allein. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden. |