| Gegenstand | Der Erwerb, die Verwaltung und Vermietung von Vermögenswerten, auch Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten in eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte, die betriebswirtschaftliche Beratung sowie die Durchführung von Veranstaltungen und die Vermittlung von Geschäftschancen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten dürfen erst nach Vorlage der Erlaubnis begonnen werden. |