Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, die Verwaltung und Vermietung von Vermögenswerten, auch Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten in eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte, die betriebswirtschaftliche Beratung sowie die Durchführung von Veranstaltungen und die Vermittlung von Geschäftschancen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten dürfen erst nach Vorlage der Erlaubnis begonnen werden.