Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Forschung zu makroökonomischen Fragestellungen.
2. Wirtschaftswissenschaftliche Beratung, insbesondere zu Aspekten der Wechselkurs-, Geld- und Fiskaltheorie bzw. -politik.
3. Publikationen, einschließlich der Erstellung von Gutachten, Studien oder Diskussionspapieren.
4. Lehre an wissenschaftlichen, entwicklungspolitischen oder sonstigen Einrichtungen des Unternehmensgegenstandes.