| Gegenstand | Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe und die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Entwicklung und den Betrieb von ambulanten Pflegediensten, ambulanter Altenpflege, ambulanter Krankenpflege und der Kurzzeitpflege sowie der Erbringung von sonstigen ambulanten Dienstleistungen im gesamten Bundesgebiet. Dies umfasst insbesondere die ambulante Erbringung der damit verbundenen Leistungen, die im Wesentlichen aus Behandlung, Pflege und Betreuung bestehen und zugunsten von Senioren, Pflege- und Hilfsbedürftigen sowie erkrankten Mitbürgern erbracht werden. |