| Gegenstand | 1. Die Beratung (außer Steuer- und Rechtsberatung) von Unternehmen aller Art im In- und Ausland, insbesondere zum Zwecke der Ermittlung der Bonität eines Unternehmens durch die Durchführung von entsprechenden Bonitätsprüfungen anhand von Jahresabschlüssen sowie die Darlehensvermittlung und/oder die Vermittlung von Unternehmensbeteiligungen. Die Gesellschaft wird aber nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern, Anteilscheinen oder Anteilen an Kunden zu verschaffen. 2. Die Gesellschaft ist des weiteren berechtigt, im Auftrag des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle die Abwicklung der Antragstellung von Betriebsberatungen, Existenzgründungsberatungen und Schulungsveranstaltungen, die vom BAFA bezuschusst werden, in allen Branchen nach den Richtlinien des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle durchzuführen. |