Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung und Verwaltung von Versicherungs- und Finanzierungsgeschäften aller Art; der An- und Verkauf sowie die Vermittlung von Immobilien aller Art, deren Verwaltung und Vermietung, die Übernahme von Management und Koordinierungsaufgaben im Rahmen der Entwicklung und Realisierung von Bauvorhaben aller Art, das Erstellen und Erstellenlassen und der Vertrieb schlüsselfertiger Bauten sowie die Durchführung der damit in Zusammenhang stehenden Nebengeschäfte.