| Gegenstand | Die Verwaltung eigener Vermögenswerte aller Art sowie Durchführung von Immobiliengeschäften, An- und Verkauf von Immobilien und immobiliengleichen Rechten und Anteilen an Immobilien, auch solchen, die schon in die Gesellschaft eingebracht sind und solchen, die noch
eingebracht werden.
Tätigkeiten, die nach der Gewerbeordnung oder dem Kreditwesengesetz einer Erlaubnis bedürfen, sind ausgeschlossen. |