| Gegenstand | Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften bzw. Steuerberatungsgesellschaften gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2 in Verbindung mit § 43a Abs. 4 WPO sowie § 33 in Verbindung mit § 57 Abs. 3 StBerG, insbesondere
1. Betriebswirtschaftliche Prüfungen, 2. Tätigkeiten als Sachverständige auf den Gebieten der wirtschaftlichen Betriebsführung, 3. Beratung und Vertretung der Auftraggeber in steuerlichen Angelegenheiten, 4. Beratung der Auftraggeber in wirtschaftlichen Angelegenheiten, 5. Treuhänderische Verwaltung. |