| Gegenstand | Die Wahrnehmung freischaffender Berufsaufgaben gem. §§ 1 und 2 des Architekten- und Baukammergesetzes (ABKG), vor allem die Erbringung von Architekten- und Ingenieurleistungen im Hoch- und Tiefbau, insbesondere im Rahmen von Generalplanerleistungen, Management- und
Projektsteuerungsaufgaben, Beratungs- und Betreuungsleistungen, technische Gesamtkoordination. |